Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Zusammen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) dient sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Architektinnen und Architekten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit als gemeinsame Planungsgrundlage.
Die Umsetzung der ArbStättV und der ASR bietet allen Beteiligten weitreichende Handlungssicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsräumen, Sozial- und Sanitärräumen. Des Weiteren werden die Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege sowie an die Arbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - beschrieben.
Ebenso geregelt werden Aspekte wie barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Reinigung und Instandhaltung, Wartung von Sicherheitseinrichtungen sowie der betriebliche Nichtraucherschutz.
Das Regelwerk, das im Einklang mit ergonomischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen erarbeitet wurde, hat zum Ziel, Beschäftigten eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Daneben existieren die Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40), die bestimmte Auslegungsfragen zum Arbeitsstättenrecht beantworten.
In Hessen sind die drei Regierungspräsidien zuständige Aufsichtsbehörden für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.